Erleichterung beim Immobilienkauf: Gebühren fallen ab April weg

Ab dem 1. April 2024 winkt Immobilienkäufern eine bedeutende finanzielle Entlastung. Wer ein Eigenheim erwirbt, kann sich über die Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr freuen. Zusammen macht dies normalerweise 2,3 Prozent des Kaufpreises aus. Ein wichtiger Schritt, der im Finanzausschuss des Nationalrats bereits grünes Licht erhalten hat, wartet nun auf die finale Zustimmung im Plenum.

2. April 2024

Hauptwohnsitz als Kriterium

Ein entscheidendes Detail dabei: Die neue Regelung setzt voraus, dass der Käufer in der erworbenen Immobilie seinen Hauptwohnsitz anmeldet. Dies gilt für Immobilien bis zu einem Preis von 500.000 Euro, darüber hinaus bis zu einer Grenze von zwei Millionen Euro müssen Käufer die üblichen Gebühren entrichten. Überschreitet der Kaufpreis diese Marke, fällt die Gebührenbefreiung weg.

Zeitlich begrenzter Vorteil

Die Maßnahme ist nicht für die Ewigkeit gedacht. Sie tritt mit Käufen in Kraft, die nach dem 31. März 2024 getätigt und deren Eintragungsanträge ab dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht eingereicht werden. Die Frist für diesen Vorteil endet am 30. Juni 2026.

Ein Schub für den Markt und die Wirtschaft

Politiker und Experten sind sich einig: Die Abschaffung der Gebühren stärkt den Erwerb von Eigentum und belebt die Wirtschaft. Mit Ersparnissen von bis zu 11.500 Euro bietet sie gerade jungen Menschen signifikante Vorteile. Die Immobilienbranche, die auf eine baldige Umsetzung gedrängt hatte, begrüßt diese Entwicklung. Die klare Ansage sorgt für Bewegung im zuvor ruhigen Markt.

Handlungsempfehlungen für Interessierte

Für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, Eigentum zu erwerben, gibt es gute Nachrichten: Verbindliche Kaufangebote können bereits in Erwägung gezogen werden. Entscheidend ist, dass der Vertragsabschluss ab dem 1. April und die Antragstellung beim Gericht nicht vor dem 1. Juli 2024 datiert sind. Immobilienprofis legen großen Wert auf die korrekte Anwendung der neuen Regelung.

Blick in die Zukunft: Günstige Darlehen bis 2028

Ein weiteres Thema im Finanzausschuss war das Zweckzuschussgesetz. Es ermöglicht günstige Kredite für den Haus- und Wohnungskauf, indem die Bundesländer zusätzliche Darlehen zu vorteilhaften Konditionen anbieten können. Allerdings ist diese Unterstützung nur bis 2028 gesichert. Kritiker bemängeln, dass Menschen mit bestehenden Hochzinskrediten von dieser Regelung ausgeschlossen sind.

Die neue Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf markiert einen wichtigen Wendepunkt. Sie verspricht nicht nur finanzielle Erleichterungen für Käufer, sondern auch einen positiven Impuls für die gesamte Immobilienbranche. Mit dem richtigen Wissen und der entsprechenden Planung können Interessenten vollumfänglich von dieser Chance profitieren.

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